Im Todesfall des Mitglieds wird die Todesfallleistung an den/die Begünstigten ausgezahlt. Dieses Kapital kann durch die kostenlose Todesfall-Zusatzleistung erhöht werden. Diese Garantie gilt nur, wenn die Todesfallleistung geringer ist als die Zahlungen abzüglich Gebühren und Rückzahlungen.
Konto eröffnenUm von Ihrer Versicherung zu profitieren, müssen Sie zunächst ein BCMF-Girokonto eröffnen. Es ist kostenlos, ebenso wie seine Bankkarte.
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Eine Lebensversicherung kann von jeder volljährigen natürlichen Person mit Wohnsitz oder Wohnsitz in Frankreich abgeschlossen werden, die geschäftsfähig ist.
Um von Ihrer Lebensversicherung zu profitieren, müssen Sie ein BCMF-Giro- oder Gemeinschaftskonto eröffnen. Es ist kostenlos, ebenso wie seine Bankkarte.
Mit Ihrem Beitritt profitieren Sie automatisch und ohne zusätzliche Kosten von der Todesfall-Zusatzgarantie. Die zusätzliche Todesfallleistung wird ausgezahlt, wenn die Todesfallleistung geringer ist als die Zahlungen abzüglich Gebühren und Rückzahlungen; sie entspricht dann den Beträgen der Zahlungen abzüglich Gebühren und Rückzahlungen abzüglich der Todesfallleistung.
Sie verfügen über ein hervorragendes Instrument zur Übertragung Ihres Vermögens im Todesfall. Das Sterbegeld ist vollständig steuerfrei, wenn der Begünstigte des Vertrages der Ehegatte oder der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist.
Im Zeitpunkt der Entnahme als entgeltliche Leibrente sind die vor der Umwandlung in eine Rente erworbenen Produkte von der Einkommensteuer befreit, unterliegen jedoch der Sozialversicherungsabgabenpflicht in Höhe von 15,50 %.
Sie haben eine Widerrufsfrist von 30 Kalendertagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
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